M1 – Gefährdungsbeurteilung

Nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist der Arbeitgeber in seinem Betrieb verpflichtet, mittels einer geeigneten Organisation für die Arbeitssicherheit der Beschäftigten Sorge zu tragen, d.h., er muss die mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen ermitteln. Dazu werden nach heutiger Sicht auch psychische Belastungen am Arbeitsplatz gezählt. Des Weiteren spielen sämtliche Fragen hinsichtlich der besonders gefährdeten Arbeitnehmergruppen eine wichtige Rolle, wenn es um die Einschätzung von Gefährdungen geht. Zu den Gruppen, für die aufgrund ihrer persönlichen Voraussetzungen die Arbeit an bestimmten Arbeitsplätzen mit einem höheren Risiko verbunden ist gehören Jugendliche, werdende Mütter, behinderte Menschen und ältere Arbeitnehmer.
Die Gefährdungsbeurteilung besteht aus einer systematischen Feststellung, Bewertung und umfassenden Dokumentation von relevanten Gefährdungen der Beschäftigten. Daraus sind entsprechende Arbeitsschutzmaßnahmen abzuleiten, welche anschließend auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen sind. Wo es erforderlich ist, sind sie an geänderte Gegebenheiten anzupassen.

Unsere Leistungen:

Wir führen Gefährdungsbeurteilungen in Ihrem Unternehmen durch, dokumentieren den Ist-Stand und besprechen die Beurteilung mit Ihnen.