M9 – Schulung von Brandschutzhelfern

Der Arbeitgeber hat eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch fachkundige Unterweisung und praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen vertraut zu machen und als Brandschutzhelfer zu benennen. Die notwendige Zahl ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung, sollte jedoch 5% des anwesenden Personenbestandes nicht unterschreiten.
Zur Vorbereitung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf ihre Funktion beinhaltet die Erstschulung u.a. folgende Themen gemäß DGUV I 205-023:
Theorie:
  • Grundzüge des Brandschutzes
  • Betriebliche Brandschutzorganisation
  • Aufgaben der Brandschutzhelfer
  • präventive Brandverhütung
  • Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
  • Gefahren durch Brände
  • Verhalten im Brandfall
  • Betriebsspezifische Besonderheiten (z. B. elektrische Anlagen, Metallbrände, Fettbrände)
Praxis:
  • Handhabung und Funktion, Auslösemechanismen von Feuerlöscheinrichtungen
  • Löschtaktik und eigene Grenzen der Brandbekämpfung (z. B. Situationseinschätzung, Vorgehensweise)
  • realitätsnahe Übung mit Feuerlöscheinrichtungen
  • Wirkungsweise und Leistungsfähigkeit der Feuerlöscheinrichtungen erfahren
  • Einweisen (vertraut machen) in den betrieblichen Zuständigkeitsbereich

Der zeitliche Umfang der Erstschulung beträgt 5 Stunden; sie kann in einem Block oder zwei Blöcken, Splittung in Theorie und Praxis, durchgeführt werden. Der Theorieteil kann auch in Form eines Webinars durchgeführt werden.
Die Schulung kann mit der von Evakuierungshelfern kombiniert werden.
Schulungen zu Vertiefungen, zur Auffrischung und Aktualisierung werden bzgl. Thema, Art und Umfang mit dem Auftraggeber abgestimmt.